Haben Sie noch Fragen? Wir haben Antworten!

Was ist die BluBox?
Die BluBox ist ein kostenfreies Paket mit Pflegehilfsmitteln für den Verbrauch. Sie wird monatlich geliefert und ist für häuslich Gepflegte mit Pflegegrad kostenlos. Die BluBox fördert hygienische Bedingungen und bietet Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der häuslichen Pflege.
Welche Produkte sind in der BluBox enthalten?
Bei BluBox stehen Ihnen folgende Produkte zur Verfügung: Einmalhandschuhe, FFP2-Masken, Mundschutz, Bettschutzeinlagen, Hände- und Flächendesinfektion und Schutzschürzen. Darüber hinaus stehen Ihnen zusätzlich bis zu 5 wiederverwendbare Bettschutzeinlagen pro Jahr kostenfrei zu. Beantragen Sie diese ganz einfach in unserem Bestellprozess.
Wer hat einen gesetzlichen Anspruch auf die BluBox?
Wenn folgende Kriterien erfüllt sind, können Sie die kostenlosen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen:
1. Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (1,2,3,4 oder 5) vor.
2. Die pflegebedürftige Person lebt im häuslichen Umfeld ( dazu zählen auch Wohngemeinschaften oder Einrichtungen für betreutes Wohnen).
3. Die Pflege wird durch eine private Person unterstützt (Freunde, Angehörige, Nachbarn etc.)
Gesetzliche Grundlagen für die Kostenübernahme sind § 78 Absatz 1 SGB XI und § 40 Absatz 2 SGB XI.
Was kostet die BluBox?
Die BluBox ist für alle Menschen mit einem Pflegegrad kostenfrei. Die Kosten wickeln wir nach erfolgreicher Einreichung des Antrags direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich nach Absenden des Antrags um nichts weiteres mehr kümmern.
Wer trägt die Versandkosten?
Die Versandkosten werden von uns übernommen. Sie erhalten Ihre BluBox jeden Monat versandkostenfrei.
Können auch privat Versicherte die BluBox beantragen?
Ja, natürlich. In diesem Fall stellen wir Ihnen eine Rechnung, die Sie zunächst selbst bezahlen und anschließend bei Ihrer Versicherung einreichen. Unserer Erfahrung nach erstatten praktisch alle privaten Versicherer die Pflegehilfsmittel bis zu einem Wert von 40€. Dazu gehören auch unsere BluBoxen.
Übernehmen alle Pflegekassen die Kosten der BluBox?
Nach unserer Kenntnis erstatten alle Krankenkassen die Kosten der Blubox, da Patienten mit einem eingestuften Pflegegrad einen gesetzlichen Anspruch haben.
Wer hat einen gesetzlichen Anspruch auf die BluBox?
Alle Menschen ab einem Pflegegrad der Stufe 1, die zuhause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Kostenübernahme der in der BluBox befindlichen Pflegehilfsmittel.
Wie beantrage ich die BluBox?
Wählen Sie in unserem Antragsprozess einfach die für Sie passenden Produkte aus, geben die notwendigen Daten für die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse ein und unterschreiben online. Den Rest übernehmen wir.
Kann ich den Inhalt der BluBox ändern?
Ja, Sie können jederzeit zu einer anderen Blubox wechseln oder Ihre BluBox individuell zusammenstellen. Schreiben Sie uns Ihren Wunsch gerne per Mail oder melden sich bei unserem Kundenservice, wir helfen Ihnen gerne.
Ich beziehe aktuell schon eine Pflegebox von einem anderen Anbieter. Kann ich wechseln und wenn ja, wie?
Natürlich können Sie zu uns als Leistungserbringer wechseln! Normalerweise informiert Ihre Krankenkasse bei einem Wechsel Ihren bisherigen Anbieter. Um ganz sicherzugehen, können Sie zusätzlich selbst bei Ihrem vorherigen Anbieter kündigen.
Stehen mir auch wiederverwendbare Bettschutzeinlagen zu?
Ja, wenn Sie Anspruch auf die BluBox haben, haben Sie ebenfalls Anspruch auf bis zu 5wiederverwendbare Bettschutzeinlagen pro Jahr (Abhängig von Ihrer Pflegekasse). Falls Sie diese zusätzlich erhalten möchten, geben Sie dies ganz einfach innerhalb unseres Bestellprozess an. Wir beantragen 5 wiederverwendbare Bettschutzeinlagen bei Ihrer Pflegekasse und schicken Ihnen die genehmigte Anzahl ganz bequem und zuzahlungsfrei mit Ihrer BluBox zu Ihnen nach Hause.
Habe ich trotz Pflegedienst einen Anspruch auf die BluBox?
Ja, der Anspruch besteht trotzdem! Solange Sie neben der Pflege durch einen Pflegedienst auch von einer Privatperson gepflegt werden, können Sie die BluBox beantragen.
Wer kommt für die Kosten der BluBox auf?
Durch die BluBox nehmen Sie ihren gesetzlichen Anspruch wahr. Hierbei wird zwischen gesetzlichen und privaten Versicherungen unterschieden:
Gesetzlich Versicherte: Mit dem Formular beantragen wir für Sie die Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Pflegekasse. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, bewilligt Ihre Pflegekasse die Erstattung und kommt jeden Monat für die Kosten in Höhe von bis zu 40 Euro auf.
Privat Versicherte: Mit dem Formular beantragen wir für Sie die Kostenerstattung bei Ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, bewilligt Ihre Pflegeversicherung die Erstattung. Sie erhalten wie gewohnt eine Rechnung. Diese begleichen Sie bitte und reichen Sie anschließend zwecks Erstattung bei Ihrem privaten Versicherungsunternehmen ein. Es besteht ebenfalls nach § 40 Absatz 2 SGB XI Anspruch auf die volle Rückerstattung in Höhe von bis zu 40 Euro.
Wann erhalte ich meine erste BluBox?
Sobald Sie den Antrag ausgefüllt haben, gehen wir direkt in die Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse. Diese prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Beantragung erfüllen. Sobald wir die Bestätigung Ihrer Pflegekasse erhalten, schicken wir Ihre BluBox umgehend los und geben Ihnen Bescheid (inkl. Sendungsverfolgung). In den meisten Fällen erhalten wir innerhalb 24 Stunden eine Rückmeldung von den Pflegekassen.
Gibt es eine vertragliche Mindestlaufzeit für die BluBox?
Nein, Sie sind nicht vertraglich gebunden. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr BluBox-Abonnement zu kündigen oder zu pausieren. Dies können Sie Online machen oder sich direkt an uns wenden.

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