Schnell und einfach über Ihre Pflegekasse


Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40 € / Monat

Masken, Handschuhe, Desinfektion und mehr.

Wussten Sie, dass bereits ab Pflegegrad 1 ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro pro Monat besteht? Lassen Sie sich Desinfektionsmittel, Handschuhe und mehr für die häusliche Pflege einfach, schnell und kostenlos zusenden. Wir haben für Sie sechs verschiedene BluBoxen gepackt, deren Kosten die Pflegekasse vollständig übernimmt. Um die Logistik kümmern wir uns und senden Ihnen die Pflegehilfsmittel Ihrer Wahl versandkostenfrei nach Hause – oder zu einem pflegenden Angehörigen. Die notwendigen Formalitäten bei der Beantragung nehmen wir Ihnen soweit wie möglich ab.

1. BluBox auswählen

Wir haben verschiedene BluBoxen vorbereitet. Wählen Sie die für Sie passende aus.

2. Daten eingeben

Geben Sie die benötigten Daten ein, wir kümmern uns um die Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse.

3. Beliefern lassen

Nach Genehmigung wird Ihre BluBox zu Ihnen nach Hause geliefert – unkompliziert und kostenfrei.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro
  • Sparen Sie sich den Gang zur Apotheke: Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause oder zu Ihrer Pflegeperson
  • Wechseln Sie jederzeit zu einer anderen BluBox
  • Ausschließlich hochwertige Produkte
  • Keine Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse notwendig: Sie füllen den Antrag aus und wir übernehmen den Rest

Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen kostenlos mitbestellen!

Sie können zusätzlich wiederverwendbare Bettschutzeinlagen bestellen. Diese werden einmal jährlich mit Ihrer BluBox zusammen geliefert.

Was müssen Sie wissen?

  • Die Anforderungen für die Kostenübernahme der Bettschutzeinlagen sind mit denen der Blubox identisch: Ab Pflegegrad 1 & die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt
  • Je nach Pflegekasse stehen Ihnen ein bis drei wiederverwendbare Bettschutzeinlagen pro Jahr zu
  • Die Bettschutzeinlagen sind waschbar, zum Auskochen geeignet und bestehen aus hautsympathischem Material
  • Sie sind eine gute Alternative zu herkömmlichen Einweg-Bettschutzeinlagen, da Sie erhöhten Liegekomfort und Schutz bieten und weniger Müll produzieren
  • Wir verwenden Bettschutzeinlagen mit als auch ohne „Flügeln“ – diese Flügel werden unter der Matratze platziert und verhindern dadurch ein Verrutschen der Einlage
Pflegehilfsmittel

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel werden im „Hilfsmittelverzeichnis“ der gesetzlichen Krankenkassen/Pflegekassen und im „Hilfsmittelkatalog“ der privaten Kassen definiert. Hilfsmittel, die für die Pflege bestimmt sind, finden sich hauptsächlich in den Produktgruppen (PG) 50-54.

Die Inhalte unserer BluBoxen fallen unter die Produktgruppe 54. Diese beinhaltet Hygieneprodukte zur einmaligen Nutzung, zum Beispiel:

  • Desinfektionsmittel für Hände & Flächen
  • Mundschutz
  • Einweghandschuhe
  • Schutzschürzen
  • Bettschutzeinlagen

Haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Damit die Pflegekassen die Kosten für Ihre Pflegehilfsmittel übernehmen, müssen folgende Bedingungen vorliegen: Sie selbst haben einen Pflegegrad oder Sie pflegen eine Person mit Pflegegrad und die Pflege findet zuhause statt. Wenn dies der Fall ist, haben Sie laut §78 Absatz 1 in Verbindung mit §40 Absatz 2 SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf die Kostenübernahme für die BluBox. Das heißt für Sie: Ab Pflegegrad 1 übernimmt Ihre Pflegekasse auf Antrag die Kosten für Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro.

Bei sonstigen Fragen stehen wir gerne für Sie zur Verfügung oder schauen Sie bei unseren Fragen und Antworten nach.

Sie haben Fragen?

Wenden Sie sich gerne an uns.

Warenkorb
Nach oben scrollen